SPD: Albrecht Pallas (WK 43, LTW 2014)

I. GESELLSCHAFT

Frage 1: Was werden Sie unternehmen, damit alle in Sachsen lebenden Menschen ihren kulturellen Neigungen diskriminierungsfrei nachgehen können und öffentliche Förderung für diese Aktivitäten finden?

Ich stehe als Sozialdemokrat für ein weltoffenes Sachsen, in dem Menschen willkommen sind, egal welcher Hautfarbe, Religion, Lebensform oder Kulturangehören. Die Vielfalt der Kulturen ist für mich eine Bereicherung unserer sächsischen Kulturlandschaft. Die SPD will diese Vielfalt fördern und die interkulturelle Kompetenz stärken. Dazu wollen wir das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ weiter stärken. Über öffentliche Förderung kann so global nicht seriös entschieden werden. Jedes Projekt bzw. jede Institution muss vor einer Entscheidung im Hinblick auf den Förderzweck überprüft werden.

Frage 2: Wie werden Sie sich für Integrationskurse, Sozialarbeit und schulische Lerninhalte zur Prävention gegen Gewalt „im Namen der Ehre“ und Zwangsverheiratung einsetzen?

Weltweit und damit auch in Deutschland wird vor allem Frauen mit Verweis auf einen bestimmten „Ehrbegriff“ ein selbstbestimmtes und freies Leben verweigert. Dies kann von einfachem psychischen Druck bis hin zu schweren Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen führen. Es ist daher wichtig, dass die Aspekte Zwangsverheiratung und generell Gewalt „im Namen der Ehre“ in den von Ihnen genannten Bereichen eine Rolle spielen und dort thematisiert werden. Im Integrationskurs beispielsweise als Teil des Curriculums des 60-Stündigen Orientierungskurs-Moduls. Genauso wichtig ist es jedoch, dass das Lehrpersonal solcher Integrationskurse und in den Schulen sowie in der Sozialarbeit und ähnlichen Bereichen beschäftigte Personen darin geschult werden, wie sie derartige Fälle erkennen können und welche (Hilfs-)Maßnahmen für die Betroffenen zur Verfügung stehen.

Frage 3: Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um Polizeibedienstete für „Racial Profiling“ zu sensibilisieren und diesem vorzubeugen?

Die Methode des „Racial Profiling“, bei dem das physische Erscheinungsbild einer Person, z. B. deren Hautfarbe oder Gesichtszüge als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen herangezogen werden, aber auch andere Formen, wie unterschiedliche Aufmerksamkeitsverteilung auf Grund äußerer Merkmale im Sinne des „Labeling Aproach“, sindFormen von strukturellem Rassismus und stellen damit eine Diskriminierung durch staatliche Behörden dar. Es ist daher wichtig, dass alle Polizeibediensteten sowohl in ihrer Aus- als auch Fortbildung mit diesem Thema konfrontiert werden. Egal, ob es sich um Streifenbeamtinnen und -beamte, um Kriminalistinnen und Kriminalisten oder um Beschäftigte im Innenministerium handelt.

Frage 4: Was werden Sie unternehmen, um Diskriminierung von und Vorbehalte gegenüber trans- und intersexuellen Menschen abzubauen?

Die SPD unterstützt die Erweiterung von Artikel 18 der Sächsischen Landesverfassung um ein Benachteiligungsverbot aufgrund der sexuellen Identität nach dem Vorbild der Landesverfassungen des Saarlandes, von Berlin und der Freien Hansestadt Bremen. Auch die Tatsache, dass auf europäischer Ebene mit Artikel 13 des EG-Vertrags und auch in der Europäischen Verfassung bereits deutlich Flagge gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung gezeigt wird, sollte Ansporn sein, dies auch auf nationaler Ebene zu verwirklichen. Zwar ist in den europäischen Regelungen stets von der sexuellen „Ausrichtung“ die Rede, was jedoch nicht dagegen spricht, auf nationaler Ebene einen umfassenderen und praxisgerechteren Schutzbereich durch Verwendung des Begriffs „sexuelle Identität“ festzulegen.
Der Freistaat Sachsen ist unter den 16 Bundesländern das Schlusslicht, was die Gleichstellung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaften im Landesrecht betrifft. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nur eine Missachtung bundesdeutschen und europäischen Rechts, sie ist vielmehr eine aktive Diskriminierung gleichgeschlechtlich lebender und liebender Menschen, ihrer Angehörigen und Freundinnen und Freunde. Wir wollen deshalb für eine vollständige Umsetzung der Gleichstellung zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft in allen Landesgesetzen sorgen.
Ein Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung nach dem Vorbild anderer Bundesländer halten wir für sinnvoll. Schließlich muss sich der Freistaat offen bekennen, um ein deutliches Zeichen zu einer Sensibilisierung der Gesellschaft zu setzen. Allerdings ist das nur ein Baustein. Aus unserer Sicht ist eine Gesamtstrategie gegen Menschenfeindlichkeit und Homophobie notwendig, zu der auch gehört, der Koalition gegen Diskriminierung beizutreten. Wir wollen, dass die Sensibilisierung gegen Homophobie in Sachsen tatsächlich voranschreitet. Wir wollen die Sozialpartnerschaft zwischen Freistaat und den zivilgesellschaftlichen Organisationen wiederbeleben. Neben sehr viel konkreten Leistungsangeboten zeichnen sich diese durch ein enormes fachliches Knowhow aus. Das ist für uns die Voraussetzung dafür, dass jede Maßnahme oder Aktionsplan überhaupt sinnvoll umgesetzt werden kann. Und weil wir dieses wertschätzen, wollen wir starke Partner an unserer Seite wissen.
Andere Bundesländer machen ja mit Aktionsplänen gegen Homo- und Transphobie gute Erfahrungen. Hier erste Ergebnisevaluationen abzuwarten und zu schauen, dass wir in Sachsen auf guten Erfahrungen aufbauen, ist aus unserer Sicht sinnvoll als auch notwendig. Schließlich ist das Ziel der vorurteilsfreien Teilhabe und der Wertschätzung von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen und geschlechtlichen Identitäten in der Gesellschaft noch nicht völlig erreicht. Das bedeutet für uns, sich gegen jede Diskriminierung zu stellen und das Selbstbewusstsein und die Selbstbestimmung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen zu stärken.
Für einen wirksamen Kampf gegen Homo- und Transphobie bedarf es einer guten und langfristigen finanziellen Ausstattung von Aufklärungsprojekten. Ebenso wollen wir gewährleisten, dass es auch in Zukunft eine qualifizierte psychosoziale und soziale Beratungs- und Selbsthilfestruktur in Sachsen gibt. Um die soziale Infrastruktur wirklich zu stärken, stellen wir die Förderrichtlinien des Freistaates auf den Prüfstand. Hierbei wollen wir den Fokus auf langfristige finanzielle Absicherung von Strukturen gegenüber kurzzeitiger Projektförderung legen.

Frage 5: Die Einschränkungen an so genannten „Stillen Feiertagen“ (Verbot von Tanz- und Sportveranstaltungen, Film- und Theateraufführungen sowie Demonstrationen) werden von der Mehrheit der Gesellschaft nicht mehr akzeptiert. Wie werden Sie sich für die Abschaffung der vorgenannten Einschränkungen einsetzen?

Eine Gesellschaft muss sich überlegen, welche Bedeutung stillen Feiertagen beigemessen wird und ob religiöse Werte zwingend dem Zeitgeist unterliegen müssen. Bei allen Überlegungen ist wichtig, dass die Gefühle gläubiger Menschen nicht verletzt werden. Das gilt an stillen Feiertagen genau so, wie an allen anderen Tagen im Jahr auch. Deshalb sind wir bereit, ergebnisoffene Diskussionen zum Tanzbverbot zu führen.

Frage 6: In welche Gremien und Anhörungen werden Sie künftig auch dezidiert säkulare oder Vertreter/-innen der humanistischen Weltanschauung einbeziehen?

Die Auswahl von Expertinnen und Experten bzw. Sachverständigen für Gremien, Kommissionen, Anhörungen (beispielsweise zu einem Gesetzentwurf), etc. sollte stets unter der Maßgabe erfolgen, dass die betreffende Person ausgewiesene Fachkompetenzen und Erfahrungen in dem zu behandelnden Themengebiet aufweist und hierdurch eine fundierte und erschöpfende Befassung mit dem zu behandelnden Thema möglich ist. In Fällen, in denen es z. B. um das Thema „Trennung von Staat und Religion“ geht, sollten insofern auch Vertreterinnen und Vertreter säkulärer bzw. humanistischer Interessenverbände angehört und einbezogen werden.

Frage 7: Werden Sie für die Abschaffung der im Jahr 1803 auf Lebenszeit der betroffenen Kleriker vorgesehenen, nunmehr auf Gewohnheitsrecht bzw. Staatsverträgen beruhenden Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche eintreten? Begründen Sie bitte ggf. Ihre Antwort in nicht mehr als zwei Sätzen.

Diese Staatsleistungen beruhen auf dem in der Tat lange zurückliegenden Reichsdeputationshauptschluss von 1803, in dem die Kirchen für die damalige Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter und Liegenschaften entschädigt wurden. Bei dieser Entschädigung ging und geht es nicht um eine (einmalige) Wiedergutmachung, sondern um den dauernden Ersatz für den Ausfall der jährlichen wirtschaftlichen Erträge aus dem enteigneten Besitz, aus dem die Kirchen vor 1803 Strukturen und Personal finanzierten. Vieles spricht dafür, die noch immer ausstehende Forderung des GG nach Ablösung in die Wege zu leiten, allerdings ist das Thema im Detail sehr schwierig, auch weil die Lage in den verschiedenen Bundesländern, Diözesen und Landeskirchen höchst unterschiedlich ist.
Ich kann deshalb diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Das würde auch der Problematik nicht gerecht. Es wird darauf ankommen, zunächst zwischen Staatsverwaltung, Politik und den betroffenen Kirchen eine Diskussion anzustoßen, wie diese Form der Kirchenfinanzierung angemessen weiterentwickelt werden kann.

Frage 8: Sehen Sie einen Widerspruch zwischen Artikel 109 Abs. 4 (i.V.m. Art. 138 Abs. 1 WRV) und Artikel 112 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen? Begründen Sie bitte ggf. Ihre Antwort in nicht mehr als zwei Sätzen.

Art. 112 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) bezieht sich im Unterschied zu Art. 109 Absatz 2 SächsVerf, welcher die Art. 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) in die Verfassung des Freistaates Sachsen inkorporiert, nur auf „Kirchen“, nicht jedoch auf andere „Religionsgemeinschaften“ bzw. „Religionsgesellschaften“, wie sie in den Art. 136 ff WRV genannt werden. Nach dem Wortlaut engt der sächsische Verfassungsgeber somit die Leistungsgarantie von Art. 138 I WRV auf die Kirchen ein, auch wenn hierdurch vom Verfassungsgeber vermutlich zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass für altrechtliche Titel faktisch allein die Kirchen in Frage kommen.

II. BILDUNG

Frage 1: Was werden Sie unternehmen, um staatlich hinreichend finanzierte, weltanschaulich und politisch neutrale sowie von wirtschaftlichen Vertriebsinteressen unabhängige Bildung in Kitas und Schulen zu gewährleisten?

Wir wollen ein modernes, d. h. ein sozial gerechtes, ausfinanziertes und durchlässiges sächsisches Bildungssystem gestalten, dass den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Modern heißt für uns aber auch, sich seiner Tradition bewusst zu sein und die damit verbundenen Werte zu vermitteln.

Frage 2: Werden Sie über den Bundesrat für die Abschaffung des Betreuungsgeldes eintreten? Begründen Sie bitte ggf. Ihre Antwort in nicht mehr als zwei Sätzen.

Ja, wir werden über den Bundesrat eine entsprechende Initiative zu Abschaffung des Betreuungsgeldes initiieren, da sich unsere Befürchtungen nach neuen Untersuchungen bestätigt haben, dass das Betreuungsgeld insbesondere für sozial benachteiligte Familien einen Anreiz darstelle, kein Angebot frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu nutzen. Damit werden Kindern Entwicklungschancen vorenthalten. Dies überwiegt die individuell teilweise verständliche Position von Eltern, die ihre Kinder bewusst nicht in eine Kindertagseinrichtung geben wollen, nach einem entsprechendem Ausgleich.

Frage 3: Befürworten Sie die Darstellung von Patchwork-Familien, Regenbogenfamilien, (kinderlosen) Lebenspartnerschaften zwischen Frauen bzw. Männern sowie von allein erziehenden Müttern oder Vätern als der „klassischen Familie“ gleichwertige und gleichberechtigte Lebensentwürfe in Bildungseinrichtungen? Begründen Sie bitte ggf. Ihre Antwort in nicht mehr als zwei Sätzen.

Wir befürworten diese Darstellung nicht nur in Bildungseinrichtungen. Familie ist ein interpretationsfähiger Begriff und wird nicht zuletzt gerade von Menschen mit wertkonservativem Menschenbild häufig mit der „klassischen Familie“ gleichgesetzt. Dies ist nicht nur grundfalsch sondern absolut nicht zeitgemäß. Familie ist immer da, wo dauerhaft für andere Verantwortung und Fürsorge übernommen wird. Dazu gehören Paare – ob mit oder ohne Kinder, ob mit oder ohne Trauschein – ebenso wie Alleinerziehende, Patchwork- oder Regenbogenfamilien sowie Großeltern und Menschen, die für ihre pflegebedürftigen Eltern sorgen.

Frage 4: Werden Sie sich außer für evangelischen und katholischen auch für anderen Religions- oder Weltanschauungsunterricht als ordentliche Schulfächer einsetzen? Begründen Sie bitte ggf. Ihre Antwort in nicht mehr als zwei Sätzen.

Wichtiger als eine Debatte über die Einführung eines anderen Religions- oder Weltanschauungsunterrichts als ordentliches Schulfach ist es, in Sachsen dafür Sorge zu tragen, dass in allen Schulen in vollem Umfang Religions- bzw. Ethikunterricht durchgeführt werden kann. Es sollte uns vielmehr bereits frühzeitig gelingen, den in Sachsen lebenden Menschen Respekt gegenüber der Vielfalt von Religionen und Kulturen zu fördern und Kenntnisse darüber im Alltag und im Unterricht zu vermitteln. Das ist nicht an ein einzelnes Unterrichtsfach, schon gar nicht an einen bestimmten Religionsunterricht gebunden.

Frage 5: Was werden Sie unternehmen, damit Lehre und Forschung frei und unabhängig bleiben bzw. werden? Bedenken Sie bei Ihrer Antwort bitte die bestehende Abhängigkeit von so genannten „Drittmitteln“, Stiftungsprofessuren bzw. Beschränkungen durch religiöse Glaubensinhalte.

Artikel 5 des Grundgesetzes verankert Freiheit von Forschung und Lehre. Der von CDU und FDP beschlossene Stellenabbau und die Anzahl steigender Studierendenzahlen in den Hochschulen und Fachhochschulen Sachsens, haben zur Folge, dass die Universitäten Einsparungen treffen müssen, die wiederum zur Folge haben, dass Studierende ihren Unmut Luft machen und auf die Straße gehen und sogar eine Petition eingereicht haben. Im Zuge von Unterfinanzierung häufen sich zudem prekäre Beschäftigungsverhältnisse.
Selbstbestimmtes und kritisches Studieren, Forschen und Lehren findet an einer Universität statt, die nicht nur einer unternehmerischen Logik folgt. Eine ausreichende Finanzierung und die Rücknahme bzw. der Stopp des Stellenabbaus ermöglicht Sachsen wieder eine freie und demokratische Forschung und Lehre.
Der bedenkliche Anstieg von Drittmittelfinanzierung an den Hochschulen sollte perspektivisch umgekehrt werden, so dass die Qualität von Forschung und Lehre nicht von ihrer Höhe abhängt.

Frage 6: Was werden Sie außer der Unterstützung von „Girls‘ Days“ und „Boys‘ Days“ unternehmen, um Diskriminierung von und Vorbehalte gegenüber Männern in „Frauenberufen“ und Frauen in „Männerberufen“ abzubauen, mithin Geschlechterrollen zu öffnen?

Die geschlechtergerechte Gestaltung von Schule, aber auch die geschlechtergerechte Gestaltung in den sächsischen Hochschulen und damit verbunden, die geschlechtergerechte Ausgestaltung der gestuften Studienstruktur sind Herausforderung und Chance zugleich. In die Berufs- und Studienorientierung in Sachsen sollte geschlechtsspezifische Benachteiligung von vorn herein ausgeschlossen werden. An dieser Stelle jedoch gilt es vor allem für das Thema zu sensibilisieren und durch Informations- und ggf. Projektarbeit Vorbehalte abzubauen. Dies ist ein Prozess, der vermutlich noch mehrere Generationen andauern wird.

Frage 7: Welche Kernelemente wird Ihr „Sächsisches Bildungsurlaubsgesetz“ beinhalten?

Weiterbildung ist eine Schlüsselkategorie für die zukünftige wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung – das ist der Grundansatz für Lebenslanges Lernen. Wir werden durch ein Weiterbildungsfreistellungsgesetz jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer die Chance geben, Weiterbildung nicht nur im beruflichen Bereich wahrnehmen zu können. Politische oder allgemeine Weiterbildungen gehören ebenso zum lebenslangen Lernen und zum Schritthalten mit dem Wandel unserer Gesellschaft.

III. GESUNDHEIT

Frage 1: Es sind Fälle bekannt geworden, in denen sich Ärzte aufgrund ihrer individuellen moralischen Ansichten über rechtsverbindliche Patientenverfügungen hinweg gesetzt haben. Wie werden Sie künftig die Einhaltung von Patientenverfügungen sicherstellen?

Grundgesetz und Sächsische Verfassung heben das Diskriminierungsverbot deutlich hervor, auch gesetzliche Regelungen sind hier eindeutig. Daher wird es in solch einem Fall lediglich möglich sein, individuell und berufsständisch gegen solche Ärzte vorzugehen. Hier kann nur jeder Patientin und jedem Patient, der solch eine Erfahrung machen muss, bzw. deren Angehörigen empfohlen werden, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Sächsische Landesärztekammer hierüber zu informieren.

Frage 2: Welche Maßnahmen werden Sie zur Sicherstellung des ordentlichen Ablaufs von Organspenden und Transplantationen ergreifen?

Nach den Vorfällen im Uni-Klinikum Leipzig, auf die Ihre Frage abzuzielen scheint, hat das Klinikum selbst sehr rasch reagiert und verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Manipulationsmöglichkeiten einzuschränken. Das ist erst einmal positiv. Nur so können und so wollen wir das Vertrauen in die Organspende stärken. Hier können wir uns im Rahmen einer Reaktivierung des sächsischen Gesundheitszieleprozesses vorstellen, weitere Gesundheitsziele neu aufzulegen. So wollen wir beispielsweise befördern, dass das Vertrauen in die Organspende wieder steigt.

Frage 3: Befürworten Sie, Krankenhäusern den Versorgungsauftrag zu entziehen, wenn diese Patientinnen und Patienten die reproduktive Selbstbestimmung aus nicht-medizinischen Gründen verweigern? Begründen Sie bitte ggf. Ihre Antwort in nicht mehr als zwei Sätzen.

Nach Auskunft der Staatsregierung existieren zwei reproduktionsmedizinische Einrichtungen im Freistaat Sachsen in Dresden und zwei in Leipzig, die jeweils noch eine Einrichtung in Chemnitz unterhalten. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Einrichtungen Patientinnen und Patienten in ihrer reproduktiven Selbstbestimmung aus nicht-medizinischen Gründen beschränken.
Allerdings ist der gesetzliche Rahmen dahingehend diskriminierend, dass z.B. nur verheiratete Paare einen Teil der Kosten für eine „künstliche Befruchtung“ als Kassenleistung erstattet bekommen. Aus meiner Sicht sollte diese Beschränkung des Leistungskataloges aufgehoben werden.

Frage 4: Werden Sie im Bundesrat eine Verschärfung der Rechtslage in Hinblick auf die Sterbehilfe ablehnen?

Zunächst müsste natürlich erst einmal der Blick darauf geworfen werden, ob eine Verschärfung vorliegt. Hier legt Ihre Frage eine vorliegende Initiative zur Verschärfung nahe, die ich aktuell allerdings nicht sehe. Ansonsten bin ich der Auffassung, dass vor allem sichergestellt werden muss, dass ein vom Sterbenden angefordertes Hilfeersuchen vorliegt und nicht der Verdacht eines Tötungsdeliktes entstehen kann.

IV. TIERRECHTE

Frage 1: Wie stehen Sie zu Forderungen, Grundrechte auf (nicht-menschliche) Tiere auszuweiten? Begründen Sie bitte ggf. Ihre Antwort in nicht mehr als zwei Sätzen.

Grundrechte für Tiere lehnen wir ab. Wir wollen stattdessen den Tierschutz im Grundgesetz als Staatsziel stärken und mit Leben erfüllen, etwa indem wir klar für die Einführung des Tierverbandsklagerechts sind.

Frage 2: Werden Sie sich für ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen einsetzen? Begründen Sie bitte ggf. Ihre Antwort in nicht mehr als zwei Sätzen.

Ja. Neben der Einführung einer Tierarten-Positivliste im Rahmen der Nutzungsordnung für kommunalen Flächen für die Gemeinden in Sachsen, wie es sie etwa schon in München gibt, werden wir die Bundesregierung dazu drängen, ein generelles Wildtierhaltungsverbot auf Bundesebene zu verabschieden.

Frage 3: Welchen Einfluss werden Sie auf unwürdige Lebensbedingungen von Menschenaffen und anderen empfindungsfähigen Lebewesen in zoologischen Gärten nehmen?

Wir wollen die Lebensbedingungen für Menschenaffen in Gefangenschaft deutlich verbessern, etwa indem verbindliche Regelungen über die Lebensbedingung geschaffen bzw. verbessert und regelmäßig unangekündigt von unabhängiger Seite kontrolliert werden. Das Ziel muss ferner sein, Projekte zur Nachzucht in den ursprünglichen Lebensräumen zu fördern, um eine Arterhaltung in freier Wildbahn zu gewährleisten. Bis dahin leisten verantwortungsbewusste Zoos durch ihre Nachzuchtprogramme auch einen Beitrag zur Arterhaltung.

V. BUNDESRAT

Frage 1: Werden Sie sich über den Bundesrat für eine Abschaffung des „besonderen Tendenzschutzes“ (insbes. § 9 Abs. 2 AGG und § 118 Abs. 2 BetrVG) einsetzen? Begründen Sie bitte ggf. Ihre Antwort in nicht mehr als zwei Sätzen.

Ich setze mich dafür ein, dass die Sonderbestimmungen für das ArbeitnehmerInnenrecht in kirchlichen Einrichtungen, die z. B. die Zulässigkeit des „Dritten Wegs“ in der ArbeitnehmerInnenvertretung regeln, aufgehoben werden. Für alle Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen muss das Betriebsverfassungsgesetz in vollem Umfang gültig sein. In den kirchlichen Arbeitsrechtlichen Kommissionen, in denen die Arbeitsbedingungen beschlossen werden, sind die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite nur formal paritätisch vertreten, strukturell jedoch unterlegen.

Frage 2: Werden Sie sich über den Bundesrat für eine individualisierte Justizopferentschädigung z. B. entsprechend dem zivilen Schadensersatzrecht einsetzen? Begründen Sie bitte ggf. Ihre Antwort in nicht mehr als zwei Sätzen.

Ich halte es für entscheidender, dass über die Höhe der Entschädigungsleistungen an sich gesprochen wird und ob diese nach der Erhöhung der Pauschalen im Strafverfolgungsentschädigungsgesetz im Jahr 2009 auf 25 Euro pro Hafttag nunmehr angemessen sind oder weiterer Erhöhungsbedarf besteht. Österreich sieht hier beispielsweise einen Betrag von 100 Euro vor. Die Frage eines Systemwechsels ist für mich hierzu nachrangig.

VI. PERSÖNLICHE ANSICHTEN

Frage 1: Sind Sie der Auffassung, dass sich im Tod von Flüchtlingen, Asylsuchenden oder Menschen mit Migrationshintergrund auch (integrations-) politisches Versagen widerspiegelt? Begründen Sie bitte ggf. Ihre Antwort in nicht mehr als zwei Sätzen.

Natürlich gibt es Todesfälle innerhalb den von Ihnen genannten Menschengruppen, in denen sich auch das politische Versagen von Staaten, Institutionen oder einzelnen Verantwortungsträgern widerspiegelt und damit eine Rolle spielt. Eine andere Antwort wäre angesichts der sehr pauschal und weit gefassten These schlechterdings nicht möglich.
Wir müssen einerseits die europäische und nationale Entwicklungshilfe verstärken, um die Ursache für massenhafte Migrationsbewegung zu bekämpfen. Andererseits bedarf es einer Reform der Asylpolitik. Anstelle einer Abschottung sollten Wege gefunden werden, mehr Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen mit Migrationshintergrund zu helfen ohne einzelne Mitgliedsstaaten zu überfordern.

Frage 2: Sind Sie der Auffassung, dass sich die Menschen- und Grundrechte aus religiösen Glaubensinhalten ableiten? Begründen Sie bitte ggf. Ihre Antwort in nicht mehr als zwei Sätzen.

Ich denke, dass sich die Grund- und Menschenrechte zwar auch, aber nicht ausschließlich aus religiösen Glaubensinhalten ableiten. Auch die Philosophie der Antike (z. B. Ciceros Konzept der humanitas und dignitas) und der Aufklärung hat hierzu entscheidend beigetragen. In ihrer unmittelbaren Wirkung sind die unveräußerlichen Menschenrechte unabhängig von religiösen Glaubensinhalten.

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