Vorstand

Vorsitzender
Falko Pietsch
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„Dostojewski schrieb: ‚Wenn Gott nicht existiert, ist alles erlaubt.‘ Das ist der Ausgangspunkt des Existentialismus. In der Tat ist alles erlaubt, wenn Gott nicht existiert, und folglich ist der Mensch verlassen, denn er findet weder in sich noch außer sich einen Halt. Zunächst einmal findet er keine Entschuldigungen.“ Jean-Paul Sartre

stellvertretender Vorsitzender
Patrick Schönfeld

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„Atheismus bringt Verantwortung mit sich. Verantwortung, die ein religiöser Mensch nicht selten auf seinen Gott abwälzen kann. Als Atheist hat man diese Möglichkeit nicht. Doch mit dieser Verantwortung kommt auch Freiheit.“

 

Schatzmeister
Michael Brade

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„Pessimisten, die nicht resignieren, sind mir die liebsten Menschen.“

 

 

Der Vorstand der gbs Dresden hat sich am 04.02.2011 die nachfolgende Geschäftsordnung gegeben.

1. Aufgaben des Vorstands
1.1. Der Vorstand hat die Maßnahmen zu treffen, die zur Erfüllung der ihm nach der Satzung obliegenden Aufgaben erforderlich sind. Er führt die durch die Mitgliederversammlung gegebenen Beschlüsse und Richtlinien aus. Maßnahmen des Vorstands werden grundsätzlich in den Sitzungen beraten und beschlossen.
1.2. Der Vorstand kann durch Beschluss seinen Mitgliedern, interessierten Vereinsmitgliedern und Außenstehenden bestimmte Verantwortungsbereiche übertragen. Diese sind den Vereinsmitgliedern zur Kenntnis zu geben.
1.3. Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein nach außen.

2. Vorstandssitzungen
2.1. Der Vorstand tritt mindestens jeden zweiten Monat zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.
2.2. Der Vorstand kann weitere Mitglieder mit beratender Stimme aufgabenbezogen und auf bestimmte Zeit kooptieren. Der Vorstand kann zu einzelnen Sitzungen weitere Gäste laden.
2.3. Die Sitzungen des Vorstandes sind vereinsöffentlich. Die Termine der Vorstandssitzungen sind den Vereinsmitgliedern gegenüber anzukündigen.
2.4. Durch den Vorstand kann für alle oder einzelne Tagesordnungspunkte Nichtöffentlichkeit beschlossen werden. Der Vorstand kann die Vertraulichkeit der Sitzung für alle oder einzelne Tagesordnungspunkte beschließen.
2.5. Die Sitzungen des Vorstandes werden von dem/der Vorsitzenden, im Falle der Abwesenheit von einem anderen Mitglied des Vorstands einberufen und geleitet.
2.6. Eine außerordentliche Vorstandssitzung ist auf Verlangen der/des Vorsitzenden oder mindestens zwei anderen Vorstandsmitgliedern unter Angabe der Gründe einzuberufen.

3. Beschlüsse und Beschlussfähigkeit
3.1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
3.2. Ein Beschluss ist angenommen, wenn die relative Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vorstandsmitglieder dem zustimmt.
3.3. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder und Gäste mit beratender Stimme nach Punkt 2.2. dieser Geschäftsordnung.
3.4. Anträge zur Geschäftsordnung gehen allen anderen Anträgen vor. Über Anträge wird offen, bei Wahlen auf Antrag geheim abgestimmt. Auf Antrag muss geheim abgestimmt werden.
3.5. Zu den Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt, das zu jedem Tagesordnungspunkt mindestens eine Notiz sowie alle getroffenen Beschlüsse enthält. Das Protokoll der Vorstandssitzung wird allen Mitgliedern des Vorstandes mit der Einladung zur nächsten Sitzung zugeschickt.
3.6. Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen.

4. Inkrafttreten
4.1. Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrem Beschluss in Kraft. Für die Inkraftsetzung, Außerkraftsetzung und die spätere Änderung ist die Mehrheit der gewählten Vorstandsmitglieder erforderlich.
4.2. Die Geschäftsordnung gilt bis auf Weiteres.

Bildnachweise
1, 3: (c) Evelin Frerk, www.who-is-hu.de
2: (c) Patrick Schönfeld

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